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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

SU SQUAD · Mateo Sudar · Bürgermeister-Kunz-Str. 13 · 64646 Heppenheim · Stand: Juni 2024
Inhaltsverzeichnis
  1. Allgemeines
  2. Mitwirkungspflichten des Kunden
  3. Webseitenerstellung
  4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten
  5. Webhosting
  6. Erstellung von Videoaufnahmen
  7. Social Media Marketing
  8. Workshops, Seminare und Vorträge zum Thema Social Media Marketing
  9. Preise und Vergütung
  10. Abnahme
  11. Mängelgewährleistung
  12. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
  13. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht
  14. Vertraulichkeit
  15. Haftung / Freistellung
  16. Verhaltensrichtlinien und Respekt
  17. Schlussbestimmungen

1. Allgemeines

1.1Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen SU SQUAD und dem Kunden geschlossen werden.

1.2SU SQUAD bietet dem Kunden unter anderem Leistungen im Bereich der Webseitenerstellung bzw. -entwicklung (einschließlich Wartung und Pflege). Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen SU SQUAD und dem Kunden.

1.3SU SQUAD ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. SU SQUAD bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Kunden. Der Einsatz von Subunternehmern erfolgt nicht, sofern für SU SQUAD ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten Interessen des Kunden zuwiderläuft.

1.4Die Vertragsparteien verpflichten sich, jeweils einen Ansprechpartner zu benennen, der den jeweiligen Auftrag begleitet und zur Abgabe von rechtsverbindlichen Willenserklärungen bevollmächtigt ist.

1.5Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Kunden verwendet werden, erkennt SU SQUAD – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Mitwirkungspflichten des Kunden

2.1Sofern der Kunde SU SQUAD Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. SU SQUAD ist insbesondere nicht verpflichtet und rechtlich nicht in der Lage, das Geschäftsmodell des Kunden und/oder die vom Kunden selbst erstellten oder erworbenen Werke auf ihre Vereinbarkeit mit dem geltenden Recht zu prüfen.

2.2Der Kunde ist verpflichtet, die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke und Zugänge vollständig und korrekt mitzuteilen. Er hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die von ihm erteilten Weisungen mit dem geltenden Recht in Einklang stehen.

2.3Der Kunde ist – vorbehaltlich abweichender Individualvereinbarungen – für die Beschaffung des Materials zur Ausgestaltung der Webseiten und sonstigen Werke selbst verantwortlich und stellt diese SU SQUAD rechtzeitig zur Verfügung.

2.4Sofern für einzelne Auftragsbestandteile der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach Art. 28 DSGVO erforderlich ist, verpflichten sich beide Vertragsparteien, einen solchen Vertrag vor Beginn der Leistungserbringung abzuschließen.

2.5Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete Mitwirkung des Kunden entstehen, ist SU SQUAD gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

2.6Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dieser Ziffer nicht nach, kann SU SQUAD dem Kunden den hierdurch entstehenden Zusatzaufwand in Rechnung stellen.

2.7Insbesondere Garantien greifen nur, sofern der Kunde nachweislich und ordentlich mit SU SQUAD zusammengearbeitet hat. Siehe weitere Ausführungen in Punkt 15.3.

3. Webseitenerstellung

3.1Sofern keine abweichenden Individualvereinbarungen getroffen wurden, erfolgt die Webseitenerstellung auf Grundlage agiler Methoden.

3.2Gegenstand von Website-Erstellungsverträgen ist grundsätzlich die Entwicklung neuer Webseiten oder die Erweiterung bestehender Webseiten unter Beachtung der technischen und/oder gestalterischen Vorgaben des Kunden. Zwischen den Parteien geschlossene Website-Erstellungsverträge sind Werkverträge im Sinne von §§ 631 ff. BGB.

3.3Soweit nicht anders vereinbart, sind die erstellten Webseiten für alle gängigen Browser in ihrer jeweils aktuellsten Fassung optimiert (jeweils die letzten zwei Versionen des Browsers). Eine Optimierung für Mobilgeräte ist immer inbegriffen.

3.4Die im Einzelnen vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem zwischen SU SQUAD und dem Kunden individuell abgeschlossenen Vertrag. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen SU SQUAD und dem Kunden zustande.

3.5Die Prüfung oder Beschaffung von Rechten, Tools (z.B. Statistik) oder Zertifikaten (z.B. SSL/TLS) sind von SU SQUAD nur dann zu erbringen, soweit dies individualvertraglich ausdrücklich vereinbart ist.

3.6Der Kunde kann jederzeit auf die Entwicklungsseite zugreifen und Kundenwünsche einbringen, soweit diese vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang gedeckt sind. Derartige Anpassungen werden Bestandteil des ursprünglichen Vertrags, wenn beide Vertragsparteien in Textform zustimmen.

3.7Das Angebot von SU SQUAD enthält in der Regel eine „Musterseite" oder einen „Online-Gestaltungsvorschlag", deren Format und Inhalte von SU SQUAD nach freiem Ermessen ausgewählt werden; es besteht kein Anspruch auf bestimmte gestalterische Elemente oder Funktionen.

3.8Sobald die Webseite fertiggestellt wurde, wird SU SQUAD den Kunden zur Abnahme der Webseite auffordern.

3.9Voraussetzung für die Tätigkeit von SU SQUAD ist, dass der Kunde sämtliche für die Umsetzung des Projekts erforderliche Daten SU SQUAD vor Auftragsbeginn vollständig in geeigneter Form zur Verfügung stellt.

3.10Ein Anspruch auf die Herausgabe von Grafiken, Quellcodes, Dokumentationen, Handbücher und sonstiger Zusatzdokumentation besteht – vorbehaltlich abweichender ausdrücklicher Individualvereinbarungen – nicht.

3.11Die Vergütung für die Website-Erstellung ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien.

3.12Sofern der Kunde für die neue Website Hosting-Dienstleistungen von Drittanbietern in Anspruch nimmt, übernimmt SU SQUAD keine Verantwortung für die jeweiligen Server und deren Konfiguration.

4. Besondere Bestimmungen für die Wartung von Webseiten

4.1Nach Fertigstellung der Website kann SU SQUAD dem Kunden Wartungs- und Pflegeleistungen anbieten. Entsprechende Vereinbarungen sind ausschließlich Gegenstand von Individualabsprachen.

4.2Inhalt der Wartungsverträge ist die Beseitigung von Funktionsstörungen sowie die anlassbezogene Aktualisierung der Webseite für gängige Webbrowser in ihrer jeweils aktuellen Version.

4.3Voraussetzung für die Wartung ist, dass die zu wartenden Inhalte mit den Systemen von SU SQUAD kompatibel sind.

4.4SU SQUAD haftet nicht für Funktionsstörungen und Inkompatibilitäten, die durch eigenmächtige Änderungen des Kunden verursacht wurden.

4.5Die Wartung umfasst, vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen, nur die technische, nicht jedoch die inhaltliche Aktualisierung der Webseite. SU SQUAD schuldet insbesondere nicht die Aktualisierung des Impressums oder der Datenschutzerklärung.

5. Webhosting

5.1SU SQUAD bietet dem Kunden – insbesondere als Zusatzoption im Rahmen der Website-Erstellung – auch Hosting- und Domainregistrierungsleistungen an. SU SQUAD ist berechtigt, Leistungen Dritter im Zusammenhang mit der Ausführung von Hostingleistungen in Anspruch zu nehmen.

5.2Sofern nicht anders vereinbart, übernimmt SU SQUAD im Falle einer Beauftragung als Hoster die Administration und Verwaltung der Daten. Der Kunde erhält grundsätzlich keinen Zugang zum Administrationsbackend des Hostingsystems.

5.3Die Verfügbarkeit der von SU SQUAD zum Zwecke des Hostings verwendeten Server liegt bei mindestens 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiten, innerhalb derer die Server aufgrund von höherer Gewalt oder Handlungen Dritter nicht erreichbar sind.

5.4Sofern nicht anders vereinbart, besteht kein Anspruch des Kunden auf die Zuweisung einer festen IP-Adresse für seine Internetpräsenz.

5.5Der Kunde ist verpflichtet, seine Passwörter und sonstigen Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und regelmäßig zu ändern. Für eventuellen Missbrauch durch Dritte ist der Kunde selbst verantwortlich, soweit er diesen zu vertreten hat.

5.6Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungskopien seiner gehosteten Daten zu erstellen. Für eventuelle Datenverluste, die aufgrund mangelnder Datensicherung entstehen, haftet der Kunde selbst.

6. Erstellung von Videoaufnahmen

6.1SU SQUAD erstellt für seine Kunden professionelle Videos. Erst durch die Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zwischen SU SQUAD und dem Kunden zustande.

6.2Die Vertragsparteien erkennen an, dass es sich bei der Erstellung von Videos um eine kreative Leistung handelt, die ein hohes Maß an künstlerischer Freiheit erfordert. SU SQUAD schuldet daher ausschließlich die Erstellung eines Werks, das nach eigener Erfahrung und Einschätzung von SU SQUAD den Wünschen des Kunden entspricht. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

6.3Sofern der Kunde für die Erstellung des Videos Personen zur Verfügung stellt, ist er allein dafür verantwortlich, dass die betreffenden Personen in die Verwendung der Aufnahmen eingewilligt haben. Er ist insbesondere für den Abschluss geeigneter Model-Release-Verträge verantwortlich.

6.4Sobald der vereinbarte Leistungsgegenstand fertiggestellt wurde, wird SU SQUAD den Kunden zur Abnahme des Werks auffordern.

6.5Soweit nicht anders individualvertraglich vereinbart, kann SU SQUAD verlangen, dass auf den erstellten Werken ein geeigneter Urheberrechtsvermerk an einer angemessenen Stelle platziert wird.

6.6Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, erhält der Kunde grundsätzlich nur fertig bearbeitete Aufnahmen. Einen Anspruch auf Herausgabe der Rohdaten hat der Kunde nicht.

7. Social Media Marketing

7.1SU SQUAD stellt seinen Kunden unter anderem die technische Unterstützung bei der Erstellung und/oder Betreuung von Social-Media-Präsenzen zur Verfügung.

7.2Sofern vereinbart, erstellt SU SQUAD Social-Media-Werbeanzeigen für den Kunden. Bestimmte Ergebnisse (z.B. Verkaufszahlen) sind hierbei nicht geschuldet, es sei denn es wurde individualvertraglich eine Garantie vereinbart.

7.3Neben der Erstellung der Social-Media-Präsenz kann auch das Posten im Namen und unter dem Namen des Kunden (sog. Ghost Posting) vereinbart werden. SU SQUAD ist in der inhaltlichen Ausgestaltung frei, sofern es keine Vorgaben des Kunden gibt. Es besteht keine Verpflichtung, auf Posts von Dritten zu reagieren oder diese zu überwachen. Dienstanbieter im Sinne des § 10 TMG ist allein der Kunde.

7.4SU SQUAD ist im Rahmen der Betreuung der Social-Media-Seiten lediglich der Auftragsverarbeiter des Kunden.

7.5SU SQUAD stellt seinen Kunden auf Wunsch Beratung zum Thema „Strategisches Social-Media-Marketing" zur Verfügung. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet, es sei denn es wurde individualvertraglich eine Garantie festgelegt.

8. Workshops, Seminare und Vorträge zum Thema Social Media Marketing

8.1SU SQUAD bietet seinen Kunden auf Wunsch Workshops, Seminare und/oder Vorträge zum Thema Social Media Marketing an. Erst mit Annahme des Angebots durch den Kunden kommt ein Vertrag zustande.

8.2Im Rahmen der Workshops/Seminare/Vorträge erteilt SU SQUAD dem Kunden Hinweise und Empfehlungen. Ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet.

8.3Soweit nicht anders vereinbart, ist der Kunde bei Live-Veranstaltungen allein für die Zurverfügungstellung von entsprechenden Räumen nebst notwendiger Ausstattung sowie Verpflegung und Unterbringung der Teilnehmer verantwortlich. Bei Online-Veranstaltungen ist der Kunde selbst dafür verantwortlich sicherzustellen, dass alle Teilnehmer über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen.

8.4Sollte SU SQUAD den vereinbarten Termin aus Gründen, die SU SQUAD nicht zu verantworten hat, nicht einhalten können, kann SU SQUAD dem Kunden bis zu drei Alternativtermine vorschlagen. Ist der Kunde mit allen drei Alternativterminen nicht einverstanden, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

8.5SU SQUAD haftet nicht für den Ausfall eines Termins, wenn dieser von Dritten verursacht wurde. Kann der Kunde den Termin nicht wahrnehmen, so hat er SU SQUAD rechtzeitig hierüber zu unterrichten. SU SQUAD wird dem Kunden in diesem Fall bis zu drei Alternativtermine vorschlagen.

8.6Kann ein Termin aus vom Kunden verschuldeten Gründen nicht stattfinden, ist SU SQUAD berechtigt, eine angemessene Aufwandsentschädigung für bereits angefallene Vorbereitungen zu verlangen.

9. Preise und Vergütung

9.1Die Vergütung für die Website-Entwicklung/-Erstellung oder für sonstige Aufträge ist Gegenstand einer individualvertraglichen Vereinbarung zwischen den Parteien und richtet sich grundsätzlich nach dem Angebot.

9.2Entgelte für laufende Dienstleistungen werden auf Stundenbasis je angefangene halbe Stunde abgerechnet und am Ende des Monats, in dem sie angefallen sind, in Rechnung gestellt.

9.3Im Falle eines Werkvertrags ist SU SQUAD berechtigt, Abschlagszahlungen im Sinne des § 632a BGB zu verlangen.

9.4Ein Skonto wird nicht gewährt. Im Übrigen finden die gesetzlichen Vorschriften Anwendung.

9.5SU SQUAD ist berechtigt, die eigenen Preise regelmäßig in dem Umfang anzupassen, in dem die eigenen Kosten steigen. Bestehende Kunden werden über die Preisanpassung spätestens einen Monat vor Inkrafttreten per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Kunde nicht innerhalb der gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung als erteilt.

9.6Auch im Rahmen laufender Geschäftsbeziehungen ist SU SQUAD jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Etwaige notwendige Fahrtkosten werden separat abgerechnet; der Abrechnungssatz beträgt 1 EUR pro gefahrenen Kilometer.

9.7Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen.

9.8SU SQUAD ist auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und SU SQUAD dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennt.

9.9Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von SU SQUAD anerkannt ist.

9.10Werden im Falle von Provisionsvereinbarungen Umsätze mit zukünftigen Zahlungen gemacht, so sind die Provisionen auf diese Umsätze auch nach Vertragsende noch an SU SQUAD auszuzahlen.

10. Abnahme

Soweit eine Werkleistung vereinbart wurde, kann SU SQUAD verlangen, dass die Abnahme in Schriftform erfolgt. Die Abnahmefrist im Sinne des § 640 Abs. 2 S. 1 BGB wird auf 2 Wochen ab Mitteilung über die Fertigstellung des Werks festgelegt. Sofern sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht äußert oder die Abnahme nicht wegen eines Mangels verweigert, gilt das Werk als abgenommen.

11. Mängelgewährleistung

Ein unwesentlicher Mangel begründet keine Mängelansprüche. Die Wahl der Art der Nacherfüllung liegt bei SU SQUAD. Die Verjährungsfrist für Mängel und sonstige Ansprüche beträgt ein (1) Jahr; diese Verjährungsverkürzung gilt nicht für Ansprüche, die aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder aus der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit durch SU SQUAD resultieren. Die Verjährung beginnt nicht erneut, sofern im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

12. Vertragslaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen

Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen haben Dauerschuldverhältnisse (z.B. Wartungsverträge) eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

13. Rechteeinräumung, Eigenwerbung und Erwähnungsrecht

13.1SU SQUAD räumt dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

13.2Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, erteilt der Kunde SU SQUAD ausdrücklich die Erlaubnis, das Projekt zum Zwecke der Eigenwerbung (Referenzen/Portfolio) in angemessener Weise öffentlich darzustellen.

13.3Ferner ist SU SQUAD berechtigt, den eigenen Namen mit Verlinkung in angemessener Weise im Footer und im Impressum der von SU SQUAD erstellten Webseite(n) zu platzieren, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

13.4Die Inhalte (geschriebene Texte, erstellte Werbeanzeigen und technische Einstellungen bei Google Ads/im Werbeanzeigenmanager), die im Rahmen des Performance Marketing durch SU SQUAD erstellt werden, sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Eine weitere Verwendung ohne die Zustimmung durch SU SQUAD ist ausgeschlossen.

13.5Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer der Zusammenarbeit die Nutzungsrechte an allen von SU SQUAD im Rahmen dieses Auftrages gefertigten Arbeiten.

13.6Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitig getroffener Abmachungen bei SU SQUAD.

13.7Jede Nachahmung der Arbeiten von SU SQUAD bedarf der vorherigen Zustimmung von SU SQUAD.

13.8Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte und/oder Mehrfachnutzungen sind, soweit nicht im Erstauftrag geregelt, honorarpflichtig und bedürfen der Einwilligung von SU SQUAD.

13.9Über den Umfang der Nutzung steht SU SQUAD ein Auskunftsanspruch zu.

13.10Alle Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung auf Seiten von SU SQUAD angefertigt werden, verbleiben bei SU SQUAD. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden.

14. Vertraulichkeit

SU SQUAD wird alle SU SQUAD zur Kenntnis gelangenden Geschäftsvorgänge, insbesondere Druckunterlagen, Layouts, Storyboards, Zahlenmaterial, Zeichnungen, Tonbänder, Bilder, Videos, CD-ROMs, interaktive Produkte und solche anderen Unterlagen, welche urheberrechtlich geschützte Materialien des Kunden enthalten, streng vertraulich behandeln. SU SQUAD verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht sämtlichen Angestellten und/oder Dritten aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages hinaus.

15. Haftung / Freistellung

15.1Die Haftung von SU SQUAD für sämtliche Schäden wird wie folgt beschränkt: Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht („Kardinalpflicht") haftet SU SQUAD jeweils der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei grober Fahrlässigkeit oder bei vorsätzlichem Handeln sowie im Falle zwingender gesetzlicher Haftung, insbesondere bei Übernahme einer Garantie oder bei schuldhaften Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

15.2Der Kunde stellt SU SQUAD von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen SU SQUAD aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese AGB oder gegen geltendes Recht geltend gemacht werden.

15.3Vereinbarte Garantien greifen nur, sofern der Kunde nachweislich und ordentlich mit SU SQUAD zusammengearbeitet hat. Wird ein bestimmtes Ergebnis durch SU SQUAD in einem bestimmten Zeitraum garantiert, so greift diese Garantie ausschließlich, wenn sich der Kunde an alle Anweisungen von SU SQUAD gehalten hat. Wurde durch SU SQUAD eine angemessene Maßnahme vorgegeben zur jeweiligen Zielerreichung, die vom Kunden so nicht eingehalten wurde, so greift auch die Garantie nicht und es kann durch SU SQUAD außerordentlich gekündigt werden.

16. Verhaltensrichtlinien und Respekt

16.1Es wird erwartet, dass der Kunde SU SQUAD gegenüber die Verhaltensnormen eines ehrlichen Geschäftsmannes einhält. SU SQUAD behält sich das Recht vor, jegliche rechtswidrige und/oder unangebrachte oder unbegründete Äußerungen über das Unternehmen und seine Dienstleistungen, insbesondere falsche Tatsachenbehauptungen und Diffamierungen, zivilrechtlich zu verfolgen und gegebenenfalls ohne Vorwarnung Strafanzeige zu stellen.

16.2Der Kunde soll durch angemessenes Geschäftsgebaren dazu beitragen, die Programme und Dienstleistungen von SU SQUAD ohne Störungen ablaufen zu lassen. Wenn der Kunde durch unangemessenes Verhalten den Betrieb stört, wird SU SQUAD den Kunden einmalig auffordern, diese Störungen zu beseitigen. Bei wiederholten Verstößen behält sich SU SQUAD das Recht vor, den Kunden vorübergehend oder dauerhaft von den Programmen und Dienstleistungen auszuschließen. Der Anspruch auf Vergütung bleibt in diesen Fällen bestehen.

17. Schlussbestimmungen

17.1Die zwischen SU SQUAD und den Kunden geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

17.2Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz von SU SQUAD als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

17.3SU SQUAD ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäftsstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Im Falle des Widerspruchs ist SU SQUAD berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen.

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